Zeichen 244.2 Ende einer Fahrradstraße

Ende einer Fahrradstraße

Gebotszeichen Zeichen 244.2

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Wenn du das Zeichen siehst

Mit Zeichen 244.2 endet die Fahrradstraße und damit deren besondere Verkehrsregeln. Fahre aufmerksam weiter und richte dich nach den Verkehrszeichen sowie den allgemeinen Regeln des anschließenden Straßenabschnitts.

Regeln

  • Die durch die Fahrradstraße vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h endet an diesem Zeichen; schneller darfst du aber nur fahren, wenn keine andere Beschränkung gilt und die Verkehrslage es zulässt.
  • Der besondere Vorrang des Radverkehrs innerhalb der Fahrradstraße, insbesondere das Verbot, ihn zu gefährden oder zu behindern, gilt ab hier nicht mehr als Sonderregel der Fahrradstraße.
  • Das Zeichen regelt weder die Vorfahrt noch eine vorgeschriebene Fahrtrichtung. An einer folgenden Kreuzung gelten die dortigen Ampeln und Verkehrszeichen oder andernfalls rechts vor links.
  • Ob Kraftfahrzeuge den anschließenden Straßenabschnitt befahren dürfen, richtet sich nach den dort vorhandenen Verkehrszeichen; eine Freigabe durch Zusatzzeichen für die beendete Fahrradstraße gilt nicht automatisch weiter.

Tipps

  • Beschleunige nicht unmittelbar am Schild, sondern prüfe zuerst die neue Geschwindigkeitsregelung und die Verkehrslage.
  • Achte besonders auf Radfahrende, die am Ende der Fahrradstraße weiterhin auf der Fahrbahn fahren dürfen.
  • Suche an einer unmittelbar folgenden Kreuzung gezielt nach Vorfahrtzeichen; Zeichen 244.2 selbst gibt dir keine Vorfahrt.
  • Prüfe, ob hinter dem Zeichen ein Radweg, eine Einbahnstraße oder eine andere Verkehrsregelung beginnt.

Häufige Missverständnisse

  • !Viele Fahrschüler glauben, nach dem Zeichen gelte automatisch Tempo 50. Das stimmt nur innerorts, wenn keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt und die Umstände diese Geschwindigkeit erlauben.
  • !Das Ende der Fahrradstraße wird fälschlich als Vorfahrtregel verstanden. Zeichen 244.2 sagt jedoch nichts darüber aus, wer an der nächsten Kreuzung zuerst fahren darf.
  • !Manche verwechseln das Zeichen mit dem Ende eines Radwegs. Radfahrende müssen deshalb nicht automatisch die Fahrbahn verlassen oder auf einen anderen Weg wechseln.

Prüfungstipp

Eine typische Prüfungsfalle lautet, ob du nach Zeichen 244.2 sofort auf 50 km/h beschleunigen darfst. Richtig ist: Erst die Beschilderung, die Lage innerorts oder außerorts und die konkrete Verkehrssituation prüfen.

Wusstest du schon

Fahrradstraßen wurden 1997 in die deutsche StVO aufgenommen; Zeichen 244.2 kennzeichnet ausschließlich ihr Ende und ordnet für den folgenden Straßenabschnitt keine eigene Verkehrsregel an.

Häufige Fragen

Wie schnell darf ich nach Zeichen 244.2 fahren?

Die besondere Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus der Fahrradstraße endet. Danach gilt die ausgeschilderte Geschwindigkeit oder ohne weiteres Zeichen grundsätzlich die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, soweit Verkehrslage und Sicht dies zulassen.

Habe ich am Ende der Fahrradstraße Vorfahrt?

Nein, Zeichen 244.2 enthält keine Vorfahrtregel. An einer Kreuzung gelten Ampeln, Vorfahrtzeichen oder ohne solche Regelungen rechts vor links.

Müssen Radfahrende nach dem Zeichen auf einen Radweg wechseln?

Nicht allein wegen Zeichen 244.2. Eine Benutzungspflicht entsteht nur, wenn ein entsprechend beschilderter Radweg vorhanden und benutzbar ist.

Darf ich mit dem Auto hinter dem Zeichen weiterfahren?

Grundsätzlich ja, sofern der folgende Straßenabschnitt nicht durch andere Verkehrszeichen für Kraftfahrzeuge gesperrt ist. Zusatzzeichen und Beschränkungen des neuen Abschnitts müssen gesondert beachtet werden.

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