Zeichen 244.4 Ende einer Fahrradzone

Ende einer Fahrradzone

Gebotszeichen Zeichen 244.4

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Wenn du das Zeichen siehst

Mit diesem Zeichen endet die Fahrradzone und damit gelten deren besondere Regelungen ab diesem Punkt nicht mehr. Achte unmittelbar auf weitere Verkehrszeichen sowie auf die allgemeinen Vorschriften zu Geschwindigkeit, Vorfahrt und zulässigen Verkehrsarten.

Regeln

  • Die innerhalb der Fahrradzone geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h endet hier, sofern sie nicht durch ein anderes Verkehrszeichen weiterhin angeordnet ist.
  • Die durch die Fahrradzone bewirkte Beschränkung auf Radverkehr und ausdrücklich zugelassene Verkehrsarten endet; nach dem Zeichen richtet sich die Zufahrt nach den dort geltenden Verkehrszeichen.
  • Das Zeichen regelt keine Vorfahrt. An der folgenden Kreuzung gelten vorhandene Vorfahrtzeichen, Ampeln oder andernfalls rechts vor links.
  • Das Ende der Fahrradzone hebt andere Anordnungen, etwa eine Tempo-30-Zone, Einbahnstraße oder Durchfahrtsbeschränkung, nicht automatisch auf.

Tipps

  • Beschleunige nicht schon vor dem Zeichen und auch danach nur, wenn die anschließend geltende Höchstgeschwindigkeit und die Verkehrslage es erlauben.
  • Suche hinter dem Zeichen nach neuen Geschwindigkeits-, Vorfahrt- oder Einbahnstraßenzeichen.
  • Achte weiterhin besonders auf Radfahrende, die die Fahrradzone verlassen oder an ihrem Ende die Fahrbahn queren.

Häufige Missverständnisse

  • !Das Zeichen wird mit dem Ende eines benutzungspflichtigen Radwegs verwechselt. Es beendet jedoch eine ganze Fahrradzone und nicht nur einen einzelnen Radweg.
  • !Viele Fahrschüler nehmen an, unmittelbar danach gelte immer Tempo 50. Tatsächlich kann eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung gelten; außerdem kann das Zeichen auch außerhalb geschlossener Ortschaften stehen.
  • !Manche glauben, Radfahrende hätten am Zonenende automatisch Vorfahrt. Das Zeichen enthält keine Vorfahrtregelung.

Prüfungstipp

Eine typische Prüfungsfalle lautet, ob nach dem Zeichen sofort beschleunigt werden darf. Richtig ist: Die zonenbedingten 30 km/h enden, aber die danach zulässige Geschwindigkeit ergibt sich erst aus weiteren Verkehrszeichen, den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten und der konkreten Verkehrslage.

Wusstest du schon

Die Zeichen 244.3 „Fahrradzone“ und 244.4 „Ende einer Fahrradzone“ wurden 2020 in die StVO aufgenommen. Fahrradzonen ermöglichen es Kommunen, zusammenhängende Bereiche statt nur einzelner Straßen besonders auf den Radverkehr auszurichten.

Häufige Fragen

Gilt hinter dem Zeichen automatisch Tempo 50?

Nein. Innerorts gilt ohne abweichende Anordnung grundsätzlich höchstens 50 km/h, doch eine andere Beschränkung, beispielsweise eine Tempo-30-Zone, kann fortbestehen oder neu beginnen.

Dürfen Kraftfahrzeuge nach dem Zeichen wieder weiterfahren?

Das aus der Fahrradzone folgende Verkehrsverbot für nicht zugelassene Verkehrsarten endet. Ob Kraftfahrzeuge anschließend fahren dürfen, hängt jedoch von weiteren Verkehrszeichen und den allgemeinen Vorschriften ab.

Endet mit diesem Zeichen auch ein Radweg?

Nein. Zeichen 244.4 beendet die Fahrradzone, nicht automatisch einen gesondert ausgeschilderten Radweg. Für einen vorhandenen Radweg sind dessen Beschilderung und bauliche Führung maßgeblich.

Wer hat am Ende der Fahrradzone Vorfahrt?

Das Zeichen 244.4 vergibt keine Vorfahrt. Entscheidend sind Ampeln oder Vorfahrtzeichen; fehlen diese an einer Kreuzung oder Einmündung, gilt grundsätzlich rechts vor links.

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