Zeichen 133 Fußgänger

Fußgänger

Gefahrzeichen Zeichen 133

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Wenn du das Zeichen siehst

Rechne damit, dass Fußgänger die Fahrbahn betreten oder überqueren, und beobachte besonders aufmerksam Fahrbahnränder sowie mögliche Sichtverdeckungen. Passe deine Geschwindigkeit so an, dass du innerhalb der übersehbaren Strecke sicher anhalten kannst. Sei nötigenfalls bremsbereit und halte ausreichenden Seitenabstand.

Regeln

  • Zeichen 133 warnt vor einer Stelle, an der besonders mit Fußgängern auf oder an der Fahrbahn zu rechnen ist.
  • Das Zeichen schreibt allein keine bestimmte Höchstgeschwindigkeit vor; die Geschwindigkeit muss jedoch der erkennbaren Gefahr und den Sichtverhältnissen angepasst werden.
  • Aus Zeichen 133 ergibt sich für Fußgänger kein automatischer Vorrang beim Überqueren der Fahrbahn.
  • Das Zeichen kennzeichnet weder einen Fußgängerüberweg noch einen vorgeschriebenen Gehweg.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen Gefahrzeichen gewöhnlich 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle; eine abweichende Entfernung kann durch ein Zusatzzeichen angegeben werden.

Tipps

  • Nimm frühzeitig Gas weg und halte den Fuß bremsbereit, wenn Personen am Fahrbahnrand erkennbar sind.
  • Achte besonders auf Fußgänger, die zwischen parkenden Fahrzeugen, hinter Büschen oder aus Einfahrten hervortreten könnten.
  • Beobachte beide Fahrbahnseiten, da Fußgänger die Straße auch außerhalb markierter Übergänge überqueren können.
  • Überhole an der Gefahrenstelle nur, wenn Fußgänger sicher ausgeschlossen sind und die gesamte Situation übersichtlich ist.

Häufige Missverständnisse

  • !Zeichen 133 wird mit Zeichen 350 für einen Fußgängerüberweg verwechselt. Nur das Warnzeichen allein kennzeichnet keinen Zebrastreifen.
  • !Manche Fahrschüler nehmen eine feste Geschwindigkeitsbegrenzung an. Das Zeichen verlangt stattdessen eine der konkreten Gefahr angepasste Geschwindigkeit.
  • !Das Symbol wird irrtümlich als Gehwegzeichen verstanden. Ein vorgeschriebener Gehweg wird durch das runde blaue Zeichen 239 gekennzeichnet.

Prüfungstipp

Achte in Prüfungsfragen auf die Abgrenzung zum Fußgängerüberweg: Zeichen 133 fordert erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit, begründet aber allein weder eine Wartepflicht noch einen automatischen Vorrang für Fußgänger.

Wusstest du schon

Die StVO enthält zu Zeichen 133 keine besondere verbale Verhaltensanordnung; seine Bedeutung ergibt sich aus der Bezeichnung und dem Fußgängersymbol. Es wird vor Bereichen eingesetzt, in denen Fußgänger für den Fahrzeugverkehr überraschend auftreten können.

Häufige Fragen

Muss ich bei Zeichen 133 immer anhalten?

Nein. Du musst aber so aufmerksam und angepasst fahren, dass du bei auftretenden Fußgängern rechtzeitig reagieren und erforderlichenfalls anhalten kannst.

Haben Fußgänger wegen dieses Zeichens Vorrang?

Nein, Zeichen 133 allein gibt Fußgängern keinen Vorrang. Andere Vorschriften können dennoch eine Wartepflicht begründen, etwa beim Abbiegen oder an einem gekennzeichneten Fußgängerüberweg.

Gilt bei Zeichen 133 automatisch Tempo 30?

Nein, das Zeichen enthält keine feste Geschwindigkeitsbegrenzung. Du musst die Geschwindigkeit abhängig von Sicht, Fahrbahnbreite, Fußgängerverkehr und weiteren Umständen deutlich verringern, wenn dies erforderlich ist.

Wie unterscheidet sich Zeichen 133 von Zeichen 350?

Zeichen 133 ist ein dreieckiges Gefahrzeichen und warnt allgemein vor Fußgängern. Zeichen 350 ist ein blaues Hinweiszeichen und kennzeichnet einen Fußgängerüberweg, an dem besondere Wartepflichten gegenüber erkennbar querungswilligen Fußgängern gelten.

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