Radschnellweg
Das Zeichen steht an Radschnellwegen. Es dient der Unterrichtung über den Beginn von Radschnellwegen und der Führung von Radschnellwegen an Knotenpunkten.
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Wenn du das Zeichen siehst
Rechne mit einem besonders für schnellen und gebündelten Radverkehr vorgesehenen Streckenverlauf und achte an Knotenpunkten verstärkt auf Radfahrende. Das Zeichen allein ordnet weder eine Vorfahrt noch ein Verbot für Kraftfahrzeuge an; maßgeblich sind zusätzliche Verkehrszeichen, Ampeln und Markierungen.
Regeln
- Zeichen 350.1 informiert über den Beginn eines Radschnellwegs oder führt dessen Verlauf an einem Knotenpunkt weiter.
- Aus dem Zeichen ergibt sich für Radfahrende allein keine Benutzungspflicht; eine solche wird gegebenenfalls durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet.
- Der Radschnellweg hat nicht automatisch Vorfahrt. Die Vorfahrt richtet sich nach Ampeln, vorfahrtregelnden Zeichen oder, wenn solche fehlen, nach der Regel rechts vor links.
- Zeichen 350.1 verbietet Kraftfahrzeugen nicht automatisch die Einfahrt. Ob und welche Fahrzeuge eine Fläche benutzen dürfen, bestimmen die konkrete Verkehrsführung und weitere Verkehrszeichen.
- Das Ende eines entsprechend gekennzeichneten Radschnellwegs wird durch Zeichen 350.2 angezeigt.
Tipps
- Suche an Kreuzungen frühzeitig nach der Fortsetzung des Radschnellwegs, weil Zeichen 350.1 dort auch als Wegweisung eingesetzt wird.
- Kontrolliere beim Abbiegen Innen- und Außenspiegel sowie den Schulterblick besonders sorgfältig, da Radfahrende auf Radschnellwegen mit vergleichsweise gleichmäßigem Tempo unterwegs sein können.
- Halte Radfurten und Aufstellflächen frei, insbesondere wenn du wegen stockenden Verkehrs eine Kreuzung nicht vollständig überqueren kannst.
- Verlasse dich nicht auf die Gestaltung oder Farbe der Radverkehrsanlage, sondern beachte die tatsächlich vorhandenen Ampeln, Markierungen und Vorfahrtzeichen.
Häufige Missverständnisse
- Das Zeichen wird mit Zeichen 350.2 verwechselt. Zeichen 350.1 kennzeichnet Beginn oder Führung, während Zeichen 350.2 das Ende des Radschnellwegs anzeigt.
- Viele Fahrschüler nehmen an, Radfahrende hätten auf einem Radschnellweg immer Vorfahrt. Das Zeichen enthält jedoch keine eigenständige Vorfahrtregelung.
- Manche halten Zeichen 350.1 für ein rundes Radwegzeichen mit Benutzungspflicht. Es ist aber ein Hinweiszeichen und ordnet allein keine Benutzungspflicht an.
Prüfungstipp
Achte in Prüfungsfragen auf die Falle, dem Zeichen eine Vorfahrt oder Benutzungspflicht zuzuschreiben. Richtig ist: Zeichen 350.1 unterrichtet über Beginn beziehungsweise Verlauf des Radschnellwegs; verbindliche Fahr- und Vorfahrtregeln ergeben sich aus weiteren Zeichen, Ampeln und Markierungen.
Wusstest du schon
Die Zeichen 350.1 und 350.2 wurden 2020 in die StVO aufgenommen. Radschnellwege sollen insbesondere längere, möglichst zügige und unterbrechungsarme Verbindungen für den Radverkehr kennzeichnen.
Häufige Fragen
Muss ich als Radfahrer einen mit Zeichen 350.1 gekennzeichneten Radschnellweg benutzen?
Nicht allein wegen Zeichen 350.1. Eine Benutzungspflicht besteht nur, wenn sie durch ein entsprechendes rundes blaues Radwegzeichen, etwa Zeichen 237, 240 oder 241, angeordnet wird.
Haben Radfahrende auf dem Radschnellweg an jeder Kreuzung Vorfahrt?
Nein. Die Vorfahrt wird durch Ampeln und Verkehrszeichen geregelt; fehlen diese, gilt grundsätzlich rechts vor links.
Darf ich mit dem Auto in einen Radschnellweg einfahren?
Zeichen 350.1 allein enthält kein Einfahrverbot. Ob die jeweilige Fahrbahn oder Verkehrsfläche mit einem Kraftfahrzeug benutzt werden darf, ergibt sich aus der baulichen Gestaltung sowie zusätzlichen Ge- oder Verbotsschildern.
Woran erkenne ich das Ende des Radschnellwegs?
Das Ende wird durch Zeichen 350.2 gekennzeichnet. Unabhängig davon können sich Verkehrsführung und geltende Anordnungen bereits an Kreuzungen durch weitere Zeichen oder Markierungen ändern.
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