Absperrschranke
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Wenn du das Zeichen siehst
Verringere rechtzeitig die Geschwindigkeit und prüfe, welcher Teil der Straße durch die Absperrschranke gesperrt ist. Befahre die gekennzeichnete Straßenfläche nicht; folge bei einer Teilsperrung der vorgegebenen Verkehrsführung und bei einer Vollsperrung der ausgeschilderten Umleitung.
Regeln
- Die durch die Absperrschranke gekennzeichnete Straßenfläche darf nicht befahren werden.
- Eine Absperrschranke darf weder umfahren noch durchfahren werden, wenn dadurch die abgesperrte Fläche benutzt wird.
- Rote Warnleuchten zeigen an, dass die ganze Fahrbahn gesperrt ist; bei einer Teilsperrung werden gelbes Licht oder gelbes Blinklicht verwendet.
- Zusätzliche Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen oder Lichtzeichen regeln, auf welcher Seite der Absperrung vorbeizufahren ist.
- Auch wenn hinter der Schranke kein Hindernis erkennbar ist, bleibt die Sperrwirkung bestehen.
Tipps
- Achte frühzeitig darauf, ob nur ein Fahrstreifen oder die gesamte Fahrbahn abgesperrt ist.
- Halte ausreichend seitlichen Abstand zur Schranke, ihren Standfüßen und gegebenenfalls angebrachten Warnleuchten.
- Ordne dich bei einer Baustelle rechtzeitig entsprechend den Leitbaken, Markierungen oder Richtungspfeilen ein.
- Rechne hinter der Absperrschranke mit Baupersonal, Arbeitsmaschinen, offenen Baugruben oder anderen nicht sofort sichtbaren Gefahren.
Häufige Missverständnisse
- Die Absperrschranke wird als bloße Warnung verstanden. Tatsächlich darf die von ihr gekennzeichnete Straßenfläche nicht befahren werden.
- Gelbe Warnleuchten werden mit einer Vollsperrung verwechselt. Eine vollständige Fahrbahnsperrung wird durch rote Warnleuchten angezeigt.
- Fahrschüler verwechseln die Absperrschranke mit einer Leitbake: Die Schranke sperrt typischerweise eine Fläche quer oder teilweise ab, während Leitbaken vor allem den seitlichen Verlauf der Verkehrsführung kennzeichnen.
Prüfungstipp
Achte in Prüfungsbildern besonders auf die Farbe der Warnleuchten: Rot bedeutet, dass die ganze Fahrbahn gesperrt ist; gelbes Licht oder gelbes Blinklicht kennzeichnet eine Absperrung, an der der Verkehr auf der freigegebenen Fläche vorbeigeleitet wird.
Wusstest du schon
Die rot-weiße Absperrschranke ist eine Verkehrseinrichtung und nicht lediglich ein Gefahrzeichen. Ihre auffällige Gestaltung soll die gesperrte Straßenfläche auch aus größerer Entfernung und bei wechselnden Baustellensituationen erkennbar machen.
Häufige Fragen
Darf ich an einer Absperrschranke vorbeifahren?
Nur wenn ein Teil der Fahrbahn freigegeben ist und die Verkehrsführung das Vorbeifahren zulässt. Die durch die Schranke gekennzeichnete Fläche darf dabei nicht befahren werden.
Darf ich eine Absperrschranke umfahren, wenn dahinter keine Baustelle zu sehen ist?
Nein. Die Sperrwirkung gilt unabhängig davon, ob du den Grund der Absperrung erkennen kannst.
Was bedeuten rote Warnleuchten an der Absperrschranke?
Rote Warnleuchten zeigen an, dass die ganze Fahrbahn gesperrt ist. Du musst vor der Sperre anhalten und einer vorhandenen Umleitung folgen.
Worin unterscheidet sich die Absperrschranke von einer Leitbake?
Die Absperrschranke kennzeichnet eine nicht zu befahrende Fläche häufig quer zur Fahrtrichtung. Leitbaken stehen meist seitlich und machen den Verlauf einer vorübergehenden Verkehrsführung kenntlich.
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