Zeichen 390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Hinweiszeichen Zeichen 390

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Wenn du das Zeichen siehst

Prüfe, ob dein Fahrzeug nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz mautpflichtig ist. Für einen gewöhnlichen Pkw besteht keine Mautpflicht; mit einem mautpflichtigen Güterkraftfahrzeug muss die Maut ordnungsgemäß erfasst beziehungsweise die Strecke vor der Nutzung gebucht sein.

Regeln

  • Zeichen 390 weist auf die Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz hin; es ist kein Geschwindigkeits- oder Durchfahrtsverbot.
  • Die Lkw-Maut betrifft grundsätzlich Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
  • Bei Fahrzeugkombinationen entsteht die Mautpflicht grundsätzlich nur, wenn das Zugfahrzeug selbst eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat.
  • Gewöhnliche Pkw sind auch mit Anhänger nicht allein deshalb mautpflichtig, weil die Fahrzeugkombination mehr als 3,5 Tonnen wiegt.
  • Wer ein mautpflichtiges Fahrzeug führt, muss für eine korrekte Mauterfassung sorgen, etwa durch ein betriebsbereites Fahrzeuggerät oder eine gültige Streckenbuchung.

Tipps

  • Verwechsle das Zeichen nicht mit einer Zahlstelle: Du musst dort weder anhalten noch unmittelbar bezahlen.
  • Prüfe bei Transportern in den Fahrzeugpapieren die technisch zulässige Gesamtmasse und den Verwendungszweck des Fahrzeugs.
  • Kontrolliere vor Fahrtbeginn, ob das Fahrzeuggerät eingeschaltet ist und Achs-, Gewichts- sowie Emissionsdaten korrekt eingestellt sind.
  • Ist kein geeignetes Fahrzeuggerät vorhanden, buche die mautpflichtige Strecke rechtzeitig über die vorgesehenen Buchungsmöglichkeiten.

Häufige Missverständnisse

  • !Viele Fahrschüler glauben, Zeichen 390 bedeute eine allgemeine Pkw-Maut. Gewöhnliche Pkw werden dadurch jedoch nicht mautpflichtig.
  • !Das Zeichen wird fälschlich als Verbot für schwere Fahrzeuge verstanden. Es erlaubt die Weiterfahrt, sofern die gesetzlichen Mautvorgaben eingehalten werden.
  • !Oft wird angenommen, das Gesamtgewicht eines Pkw-Anhänger-Gespanns sei entscheidend. Für die Lkw-Maut kommt es bei Kombinationen grundsätzlich darauf an, ob das Zugfahrzeug selbst mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse hat.

Prüfungstipp

Eine typische Prüfungsfalle zeigt Zeichen 390 vor einem Pkw mit Anhänger: Das Zeichen verlangt weder Anhalten noch Mautzahlung, solange es sich nicht um ein nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz mautpflichtiges Fahrzeug handelt.

Wusstest du schon

Zeichen 390 ist häufig an Grenzübergängen und Zufahrten zum mautpflichtigen Bundesfernstraßennetz zu finden, damit Fahrer aus dem In- und Ausland auf die deutsche Lkw-Maut hingewiesen werden.

Häufige Fragen

Muss ich mit einem normalen Pkw bei Zeichen 390 Maut bezahlen?

Nein. Das Bundesfernstraßenmautgesetz begründet keine allgemeine Mautpflicht für gewöhnliche Pkw.

Muss ich am Zeichen anhalten?

Nein. Zeichen 390 kennzeichnet keine Mautstation und enthält kein Haltgebot; bei einem mautpflichtigen Fahrzeug muss die Maut jedoch ordnungsgemäß erfasst oder die Strecke gebucht sein.

Ist jeder Transporter über 3,5 Tonnen mautpflichtig?

Entscheidend sind neben der technisch zulässigen Gesamtmasse insbesondere die Bestimmung oder Verwendung für den Güterkraftverkehr. Außerdem können gesetzliche Ausnahmen bestehen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Wird mein Pkw-Gespann mautpflichtig, wenn es zusammen mehr als 3,5 Tonnen wiegt?

Nein, nicht allein wegen der Gesamtmasse der Kombination. Bei Fahrzeugkombinationen ist grundsätzlich maßgeblich, ob das Zugfahrzeug selbst eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat und dem Güterkraftverkehr dient.

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