Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. 5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
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Wenn du das Zeichen siehst
Ab diesem Zeichen musst du mit Schrittgeschwindigkeit fahren und jederzeit mit Personen oder spielenden Kindern auf der gesamten Straßenbreite rechnen. Gefährde oder behindere den Fußgängerverkehr nicht und warte nötigenfalls.
Regeln
- Für alle Fahrzeuge gilt Schrittgeschwindigkeit; eine feste Geschwindigkeit in km/h nennt die StVO dafür nicht.
- Zu Fuß Gehende dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrverkehr darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Parken ist nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt. Außerhalb davon darf lediglich zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen gehalten werden.
- Zu Fuß Gehende dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Tipps
- Fahre sofort ab dem Zeichen sehr langsam und bremsbereit; rechne besonders mit Kindern, die unvermittelt vor das Fahrzeug laufen.
- Halte großen seitlichen Abstand zu Personen und Gegenständen, auch wenn dadurch kurzes Warten notwendig wird.
- Achte vor dem Parken auf eindeutig gekennzeichnete Parkflächen; eine freie Stelle am Fahrbahnrand genügt nicht.
- Suche beim Verlassen des Bereichs frühzeitig nach anderen Verkehrsteilnehmern, denn du musst deren Gefährdung ausschließen.
Häufige Missverständnisse
- Schrittgeschwindigkeit wird mit der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit oder mit Tempo 30 verwechselt. Beides ist deutlich zu schnell.
- Viele glauben, Fußgänger dürften nur am Rand gehen. Tatsächlich dürfen sie die gesamte Straßenbreite benutzen.
- Eine häufige Fehlannahme ist, dass überall geparkt werden darf, solange niemand behindert wird. Parken ist grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle betrifft das Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs: Wer herausfährt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Dabei gilt nicht einfach „rechts vor links“, auch wenn die Einmündung wie eine normale Kreuzung aussieht.
Wusstest du schon
Verkehrsberuhigte Bereiche werden umgangssprachlich oft „Spielstraßen“ genannt. Rechtlich ist eine echte Spielstraße jedoch eine für Fahrzeuge gesperrte Straße mit einem Zusatzzeichen, das Kinderspiele erlaubt; Zeichen 325.1 lässt Fahrzeugverkehr unter besonderen Regeln zu.
Häufige Fragen
Wie schnell darf ich im verkehrsberuhigten Bereich fahren?
Du darfst nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Die StVO nennt dafür keinen festen Zahlenwert; maßgeblich ist ein sehr langsames Tempo, bei dem du jederzeit sicher reagieren kannst.
Dürfen Fußgänger mitten auf der Straße gehen?
Ja, sie dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Sie dürfen den Fahrverkehr allerdings nicht unnötig behindern.
Wo darf ich mein Auto abstellen?
Parken ist ausschließlich auf dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Außerhalb dieser Flächen darfst du nur zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen halten.
Habe ich beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs Vorfahrt, wenn ich von rechts komme?
Nein. Beim Herausfahren musst du dich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; die Regel „rechts vor links“ verschafft dir dort keine Vorfahrt.
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