Taxenstand
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen. Erläuterung Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.
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Wenn du das Zeichen siehst
Halte mit einem normalen Fahrzeug im gekennzeichneten Bereich nicht an und parke dort erst recht nicht. Der Bereich ist ausschließlich für Taxen vorgesehen, die zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden.
Regeln
- Am Taxenstand gilt für alle anderen Fahrzeuge ein Haltverbot; auch kurzes freiwilliges Anhalten ist unzulässig.
- Ausgenommen sind Taxen, die dort zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden.
- Die Länge des Taxenstandes kann durch die angegebene Zahl der vorgesehenen Taxen bestimmt sein.
- Anfang und Ende können durch waagerechte weiße Pfeile im Zeichen oder durch eine Grenzmarkierung nach Zeichen 299 gekennzeichnet werden.
Tipps
- Achte auf Pfeile im Zeichen: Ein zur Fahrbahn weisender Pfeil kennzeichnet den Anfang, ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil das Ende.
- Suche bei einer angegebenen Zahl nach der vollständigen Ausdehnung der vorgesehenen Taxenplätze und halte den gesamten Bereich frei.
- Nutze den Taxenstand auch nicht zum schnellen Ein- oder Aussteigenlassen; suche dafür eine Stelle, an der das Halten erlaubt ist.
- Rechne besonders vor Bahnhöfen, Flughäfen und in Innenstädten mit Taxenständen und halte Zufahrt sowie Ausfahrt frei.
Häufige Missverständnisse
- Viele verwechseln den Taxenstand mit einer Haltestelle: An der Haltestelle ist grundsätzlich das Parken bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen verboten, am Taxenstand dagegen bereits das Halten.
- Ein kurzes Warten mit eingeschaltetem Warnblinklicht macht das Halten am Taxenstand nicht erlaubt.
- Nicht jedes Taxi darf den Bereich beliebig als Parkplatz nutzen; die Ausnahme gilt für Taxen, die zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle ist die Behauptung, man dürfe am Taxenstand bis zu drei Minuten halten oder nur kurz jemanden aussteigen lassen. Das ist falsch: Für normale Fahrzeuge besteht dort ein Haltverbot, nicht lediglich ein Parkverbot.
Wusstest du schon
Zeichen 229 kann eine Zahl enthalten, die angibt, für wie viele Taxen der Stand vorgesehen ist. Alternativ lässt sich seine räumliche Ausdehnung durch Pfeile oder die Grenzmarkierung nach Zeichen 299 erkennen.
Häufige Fragen
Darf ich am Taxenstand kurz jemanden ein- oder aussteigen lassen?
Nein. Auch das Ein- oder Aussteigenlassen ist ein freiwilliges Halten und für normale Fahrzeuge am Taxenstand verboten.
Darf ich dort im Fahrzeug sitzen bleiben und auf jemanden warten?
Nein. Ob du das Fahrzeug verlässt, ist für das Haltverbot unerheblich; bereits das freiwillige Stehenbleiben ist nicht erlaubt.
Wie erkenne ich Anfang und Ende eines Taxenstandes?
Die Länge kann durch die Zahl der vorgesehenen Taxen angegeben sein. Außerdem können waagerechte weiße Pfeile in den Zeichen oder eine Grenzmarkierung nach Zeichen 299 Anfang und Ende kennzeichnen.
Gilt die Ausnahme für jedes Fahrzeug mit Taxischild?
Die StVO nimmt Taxen aus, die am Stand zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden. Der Taxenstand ist daher kein allgemeiner Parkplatz für Taxen außerhalb dieses Zwecks.
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