Parken
Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken. 2. a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein. b) Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor. c) Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. d) Durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie auf blinde Menschen. e) Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. f) Durch Zusatzzeichen kann ein Parkplatz als gebührenpflichtig ausgewiesen sein. 3. a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge beschränkt sein. b) Durch Zusatzzeichen können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Sind Parkscheinautomaten aufgestellt, kann die Freistellung auch allein am Automaten angegeben sein. c) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Dauer beschränkt sein. Der Nachweis zur Einhaltung der zeitlichen Dauer erfolgt durch Auslegen der Parkscheibe. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn die Parkscheibe gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. 4. a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten von mit einem Carsharingausweis versehenen Carsharingfahrzeugen beschränkt sein. Eine Beschränkung auf Fahrzeuge nur eines Carsharingunternehmens oder auf bestimmte Carsharingunternehmen ist nach Maßgabe des Carsharinggesetzes zulässig. Die Beschränkung erfolgt durch die Angabe der entsprechenden Firmenbezeichnung in schwarzer Schrift auf weißem Grund auf einem weiteren Zusatzzeichen. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Carsharingausweis im Fahrzeug gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. b) Durch Zusatzzeichen können Carsharingfahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Sind Parkscheinautomaten aufgestellt, kann die Freistellung auch allein am Automaten angegeben sein. Erläuterung 1. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. 2. Das Zeichen mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil weist auf die Zufahrt zu größeren Parkplätzen oder Parkhäusern hin. Das Zeichen kann auch durch Hinweise ergänzt werden, ob es sich um ein Parkhaus handelt.
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Wenn du das Zeichen siehst
Zeichen 314 kennzeichnet eine Stelle oder Fläche, an der du parken darfst. Prüfe sofort Zusatzzeichen, Pfeile, Markierungen und Hinweise zu Parkschein oder Parkscheibe, bevor du das Fahrzeug abstellst. Halte die angegebene Parkordnung und mögliche zeitliche oder personenbezogene Beschränkungen ein.
Regeln
- Das Zeichen erlaubt das Parken; Zusatzzeichen können die Erlaubnis zeitlich, nach Fahrzeugart oder auf bestimmte Berechtigte beschränken.
- Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, musst du sie gut lesbar auslegen und auf die nächste halbe Stunde nach dem Ankunftszeitpunkt einstellen; die angegebene Höchstparkdauer ist einzuhalten.
- Parkschein, Parkscheibe, Bewohnerparkausweis oder Carsharingausweis müssen gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein, soweit sie für die Parkerlaubnis erforderlich sind.
- Ein weißer Pfeil im Zeichen kann Anfang, Verlauf oder Ende des erlaubten Parkbereichs kennzeichnen: zur Fahrbahn weisend bedeutet Anfang, von der Fahrbahn wegweisend bedeutet Ende.
Tipps
- Lies Zusatzzeichen immer von oben nach unten und prüfe genau, für welche Zeiten, Fahrzeuge oder Personengruppen sie gelten.
- Achte auf Bodenmarkierungen und parke vollständig innerhalb der vorgesehenen Parkfläche.
- Kontrolliere beim Parken mit Parkscheibe von außen, ob sie gut sichtbar ist und die richtige Ankunftszeit zeigt.
- Prüfe bei Parkscheinautomaten auch die Hinweise am Automaten, weil dort etwa eine Freistellung für Elektro- oder Carsharingfahrzeuge angegeben sein kann.
Häufige Missverständnisse
- Zeichen 314 wird als uneingeschränkte Parkerlaubnis verstanden, obwohl Zusatzzeichen beispielsweise Parkschein, Parkscheibe, Gebührenpflicht oder einen bestimmten Nutzerkreis vorschreiben.
- Fahrschüler verwechseln das Zeichen mit einer Haltestelle: Bei Zeichen 224 besteht grundsätzlich bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen ein Parkverbot, während Zeichen 314 das Parken erlaubt.
- Eine Parkscheibe wird auf die tatsächliche Minute oder auf das Ende der Parkzeit eingestellt; richtig ist die nächste halbe Stunde nach dem Ankunftszeitpunkt.
Prüfungstipp
In Prüfungsfragen entscheidet häufig nicht allein das blaue P, sondern das Zusatzzeichen. Achte besonders auf Parkscheibensymbol, Höchstparkdauer, Zeitangaben sowie Beschränkungen für Bewohner, Menschen mit besonderem Parkausweis, Elektro- oder Carsharingfahrzeuge.
Wusstest du schon
Zeichen 314 kann Pfeile direkt im blauen Schild enthalten. Damit werden Anfang, Fortsetzung oder Ende einer Parkstrecke angezeigt; zusammen mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil kann es außerdem die Zufahrt zu einem größeren Parkplatz oder Parkhaus weisen.
Häufige Fragen
Darf ich bei Zeichen 314 immer kostenlos und unbegrenzt parken?
Nein. Zusatzzeichen oder Hinweise am Parkscheinautomaten können Gebühren, Benutzungszeiten, eine Höchstparkdauer oder einen bestimmten berechtigten Nutzerkreis festlegen.
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Der Zeiger wird auf den nächsten Strich der halben Stunde nach der Ankunft gestellt. Kommst du beispielsweise um 10:05 Uhr an, stellst du die Parkscheibe auf 10:30 Uhr.
Was bedeutet ein Rollstuhlfahrersinnbild unter dem Zeichen?
Die Parkerlaubnis ist auf die gesetzlich berechtigten schwerbehinderten oder blinden Menschen mit besonderem Parkausweis beschränkt. Ein Schwerbehindertenausweis allein genügt dafür nicht; der erforderliche Parkausweis muss gut lesbar ausgelegt sein.
Darf ich außerhalb einer markierten Parkfläche stehen?
Sind Parkflächen markiert oder durch die Beschilderung eine bestimmte Aufstellung vorgegeben, musst du diese Anordnung einhalten. Das Zeichen erlaubt nicht, Gehwege, Zufahrten oder andere unzulässige Bereiche zu blockieren.
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