Zeichen 325.2 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Anordnende Richtzeichen Zeichen 325.2

Beim Ausfahren ist § 10 zu beachten.

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Wenn du das Zeichen siehst

Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich musst du dich nach § 10 StVO so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Warte nötigenfalls und fahre erst weiter, wenn insbesondere der fließende Verkehr sowie zu Fuß Gehende und Radfahrende sicher passieren können.

Regeln

  • Beim Ausfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht nach § 10 StVO; du bist gegenüber dem Verkehr auf der anderen Straße wartepflichtig.
  • Die Regel „rechts vor links“ gilt an dieser Ausfahrt nicht, auch wenn keine Vorfahrtzeichen vorhanden sind.
  • Eine beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung musst du rechtzeitig und deutlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger ankündigen.
  • Die im verkehrsberuhigten Bereich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit endet erst am Zeichen; danach gilt die für den folgenden Straßenabschnitt angeordnete oder allgemeine Höchstgeschwindigkeit.
  • Das Zeichen beendet weder automatisch eine geschlossene Ortschaft noch hebt es andere Verkehrszeichen auf.

Tipps

  • Fahre langsam an die Ausfahrt heran und prüfe beide Richtungen, auch wenn du von rechts kommst.
  • Achte besonders auf Radfahrende auf der Fahrbahn oder auf freigegebenen Radwegen sowie auf Personen, die den Ausfahrtsbereich überqueren.
  • Beschleunige erst nach dem Zeichen und nur so weit, wie es die neue Verkehrssituation und die dort geltende Höchstgeschwindigkeit erlauben.
  • Orientiere dich nicht allein an einem abgesenkten Bordstein: Bereits das Ausfahren aus dem gekennzeichneten Bereich löst die Pflichten aus § 10 StVO aus.

Häufige Missverständnisse

  • !Fahrschüler nehmen an, sie hätten Vorfahrt, wenn sie von rechts aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommen. Tatsächlich gilt beim Ausfahren § 10 StVO und nicht „rechts vor links“.
  • !Das Zeichen wird mit der Rückseite einer Ortstafel verwechselt. Zeichen 325.2 beendet nur den verkehrsberuhigten Bereich, nicht die geschlossene Ortschaft.
  • !Manche beschleunigen schon vor dem Zeichen über Schrittgeschwindigkeit. Die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs gilt jedoch bis zum Endezeichen.

Prüfungstipp

Eine typische Prüfungsfalle zeigt eine unbeschilderte Einmündung, an der du von rechts aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommst. Trotz deiner Position von rechts musst du alle anderen durchlassen, weil beim Ausfahren § 10 StVO gilt.

Wusstest du schon

Zeichen 325.2 steht häufig auf der Rückseite von Zeichen 325.1: Wer in der Gegenrichtung in den verkehrsberuhigten Bereich einfährt, sieht dort dessen Beginn, während du das Endezeichen siehst.

Häufige Fragen

Habe ich beim Ausfahren Vorfahrt, wenn ich von rechts komme?

Nein. Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich gilt § 10 StVO, sodass du eine Gefährdung anderer ausschließen und nötigenfalls warten musst.

Muss ich beim Verlassen des Bereichs blinken?

Wenn du nach links oder rechts abbiegst, musst du die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzeigen. Fährst du ohne Fahrtrichtungsänderung geradeaus weiter, darfst du nicht irreführend blinken.

Welche Geschwindigkeit gilt direkt nach dem Zeichen?

Nach dem Zeichen gilt nicht mehr die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs. Maßgeblich sind nun vorhandene Geschwindigkeitszeichen oder die allgemeinen Regeln, wobei du erst hinter dem Zeichen und der Situation angepasst beschleunigen darfst.

Ist Zeichen 325.2 dasselbe wie das Ende einer geschlossenen Ortschaft?

Nein. Das Ende einer geschlossenen Ortschaft wird durch die Rückseite der Ortstafel, Zeichen 311, angezeigt; Zeichen 325.2 beendet ausschließlich den verkehrsberuhigten Bereich.

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