Parkscheibe
Ist die Parkzeit bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen beschränkt, so ist der Nachweis durch Auslegen der Parkscheibe zu erbringen.
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Wenn du das Zeichen siehst
Lege die Parkscheibe von außen gut lesbar im Fahrzeug aus und stelle den Zeiger auf den nächsten halben Stundenstrich nach deiner Ankunft. Beachte die auf der zugehörigen Beschilderung angegebene Höchstparkdauer und gegebenenfalls die Beschränkung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Regeln
- Die Parkscheibe muss gut von außen ablesbar sein, beispielsweise hinter der Windschutzscheibe.
- Der Zeiger ist auf den halben Stundenstrich einzustellen, der auf die Ankunft folgt: Bei einer Ankunft um 10:07 Uhr wird 10:30 Uhr eingestellt.
- Die durch Zusatzzeichen angegebene Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.
- Während des Parkens darf die Ankunftszeit nicht einfach weitergedreht werden; eine neue Parkzeit entsteht erst durch einen tatsächlich neuen Parkvorgang.
- Ist die Parkzeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränkt, wird sie durch Auslegen der Parkscheibe nachgewiesen.
Tipps
- Prüfe vor dem Verlassen des Fahrzeugs, ob die Parkscheibe gut sichtbar liegt und nicht durch Spiegelungen, Schnee oder Gegenstände verdeckt wird.
- Lies alle Zusatzzeichen: Sie bestimmen insbesondere Höchstparkdauer, Geltungszeiten und eine mögliche Beschränkung auf Elektrofahrzeuge.
- Merke dir die Regel: nicht die genaue Minute einstellen, sondern auf den nächsten halben Stundenstrich vorstellen.
- Eine elektronische Parkscheibe darf nur verwendet werden, wenn sie den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht und entsprechend zugelassen ist.
Häufige Missverständnisse
- Viele stellen die tatsächliche Ankunftszeit ein, obwohl auf den folgenden halben Stundenstrich vorgestellt werden muss.
- Das Parkscheibensymbol bedeutet nicht, dass zeitlich unbegrenzt oder unabhängig von Zusatzzeichen geparkt werden darf.
- Ein bloßes Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ablauf der Höchstparkdauer verlängert die erlaubte Parkzeit nicht.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle lautet: Ankunft um 14:10 Uhr bei zwei Stunden Höchstparkdauer. Die Parkscheibe wird auf 14:30 Uhr gestellt; nach der angezeigten Parkzeit ist das Parken bis 16:30 Uhr zulässig.
Wusstest du schon
Die Parkscheibe ist in der StVO als Bild beziehungsweise Zeichen 318 standardisiert. Maßgeblich ist nicht die minutengenaue Ankunft, sondern der nächste halbe Stundenstrich.
Häufige Fragen
Welche Uhrzeit stelle ich bei einer Ankunft um 9:35 Uhr ein?
Du stellst die Parkscheibe auf 10:00 Uhr. Der Zeiger muss auf dem nächsten halben Stundenstrich nach der Ankunft stehen.
Wo muss die Parkscheibe liegen?
Sie muss von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht sein. Üblicherweise wird sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Darf ich die Parkscheibe nach Ablauf der Parkzeit weiterdrehen?
Nein, dadurch wird kein neuer Parkvorgang begründet. Das Fahrzeug muss den Parkplatz tatsächlich verlassen; ein bloßes Umstellen der Uhrzeit ist unzulässig.
Gilt die Parkscheibenpflicht bei einem Elektroparkplatz automatisch?
Entscheidend ist die konkrete Beschilderung. Ist die Parkzeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränkt, muss sie mit der Parkscheibe nachgewiesen werden; außerdem sind die angegebene Höchstparkdauer und weitere Zusatzzeichen zu beachten.
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