Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art

Verbot für Fahrzeuge aller Art

Verbotszeichen Zeichen 250

Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh. 2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden. 3. Durch Zusatzzeichen können besondere Mobilitätsformen zu Erprobungszwecken (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 7a) befristet bis zum 31. Dezember 2028 vom Verkehrsverbot ausgenommen werden.

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Wenn du das Zeichen siehst

Du darfst mit keinem Fahrzeug in den gesperrten Bereich einfahren, sofern ein Zusatzzeichen keine Ausnahme für dich zulässt. Mit einem Fahrrad oder Kraftrad darfst du weitergehen, wenn du es schiebst.

Regeln

  • Das Verbot gilt für Fahrzeuge aller Art, also unter anderem für Pkw, Lkw, Krafträder, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.
  • Handfahrzeuge dürfen den Bereich passieren; auch Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh sind ausgenommen.
  • Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden, weil dies ausdrücklich zugelassen ist.
  • Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ können die Durchfahrt für den dort genannten Personenkreis erlauben.
  • Das Zeichen verbietet den Fahrzeugverkehr, nicht jedoch grundsätzlich den Fußgängerverkehr.

Tipps

  • Prüfe frühzeitig, ob du vor dem Zeichen sicher wenden oder eine andere Strecke wählen kannst.
  • Lies jedes Zusatzzeichen genau: Eine Ausnahme gilt nur, wenn du die dort genannte Voraussetzung tatsächlich erfüllst.
  • Wenn du mit dem Fahrrad weiter möchtest, steige vor dem Zeichen ab und schiebe es.
  • Verwechsle den roten Kreis ohne Symbol nicht mit Zeichen 260: Zeichen 250 erfasst grundsätzlich auch Fahrräder.

Häufige Missverständnisse

  • !Viele Fahrschüler halten das Zeichen nur für ein Verbot für Kraftfahrzeuge. Tatsächlich sind grundsätzlich Fahrzeuge aller Art betroffen.
  • !Ein häufiger Irrtum ist, dass Radfahrer langsam weiterfahren dürften. Sie müssen absteigen und das Fahrrad schieben, sofern keine Ausnahme ausgeschildert ist.
  • !Das Zeichen wird teilweise als allgemeines Betretungsverbot verstanden. Fußgänger dürfen den Bereich grundsätzlich betreten.

Prüfungstipp

Achte in Prüfungsfragen besonders auf Fahrradfahrer: Bei Zeichen 250 dürfen sie nicht fahren, das Fahrrad aber schieben. Anders als Zeichen 260 verbietet Zeichen 250 grundsätzlich auch den Radverkehr.

Wusstest du schon

Zeichen 250 wird häufig eingesetzt, um Wege oder Straßen vollständig vom Fahrzeugverkehr freizuhalten. Durch Zusatzzeichen können außerdem besondere Mobilitätsformen zu Erprobungszwecken befristet bis zum 31. Dezember 2028 vom Verbot ausgenommen werden.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Pkw bei Zeichen 250 einfahren?

Nein, die Einfahrt mit einem Pkw ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur zulässig, wenn ein Zusatzzeichen eine für dich geltende Ausnahme anordnet.

Darf ich mit dem Fahrrad weiterfahren?

Nein, Radfahren ist grundsätzlich verboten. Du darfst jedoch absteigen und das Fahrrad durch den gesperrten Bereich schieben.

Dürfen Fußgänger das Zeichen passieren?

Ja, Zeichen 250 verbietet den Verkehr mit Fahrzeugen und nicht den Fußgängerverkehr. Ein zusätzliches Verbot für Fußgänger müsste gesondert angeordnet sein.

Was bedeutet das Zusatzzeichen „Anlieger frei“?

Anlieger dürfen trotz des Verkehrsverbots einfahren, wenn sie ein berechtigtes Ziel innerhalb des gesperrten Bereichs haben. Reine Durchfahrt oder die Nutzung als Abkürzung ist nicht erlaubt.

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