Zeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge

Verbot für Kraftfahrzeuge

Verbotszeichen Zeichen 260

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

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Wenn du das Zeichen siehst

Mit einem Pkw, Motorrad, Kleinkraftrad oder Mofa darfst du die so gekennzeichnete Straße nicht befahren. Fahre nur weiter, wenn ein Zusatzzeichen dein Fahrzeug oder deinen konkreten Fahrtzweck ausdrücklich vom Verbot ausnimmt.

Regeln

  • Das Zeichen verbietet den Verkehr mit Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, also insbesondere mit Pkw, Lkw und Wohnmobilen.
  • Das Verbot gilt außerdem für Krafträder, auch mit Beiwagen, sowie für Kleinkrafträder und Mofas.
  • Fahrräder und Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h werden von Zeichen 260 nicht erfasst.
  • Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ oder „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ erlauben die Einfahrt nur für den jeweils genannten Personenkreis oder Zweck.

Tipps

  • Merke dir die beiden Sinnbilder: Motorrad plus Auto bedeutet, dass ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten sind.
  • Achte bereits vor dem Abbiegen auf das Zeichen und plane rechtzeitig eine andere Route.
  • Lies Zusatzzeichen vollständig; „Anlieger frei“ erlaubt keine Durchfahrt als Abkürzung.
  • Unterscheide beim Zweirad genau: Ein normales Pedelec bis 25 km/h gilt als Fahrrad, ein S-Pedelec dagegen als Kleinkraftrad und darf nicht einfahren.

Häufige Missverständnisse

  • !Zeichen 260 wird mit Zeichen 250 verwechselt. Zeichen 250 verbietet Fahrzeuge aller Art, während Zeichen 260 nur die ausdrücklich erfassten Kraftfahrzeuge verbietet.
  • !Manche Fahrschüler halten es nur für ein Pkw-Verbot. Tatsächlich sind auch Motorräder, Kleinkrafträder und Mofas betroffen.
  • !Ein Zusatzzeichen „Anlieger frei“ wird häufig als allgemeine Erlaubnis verstanden. Es gilt jedoch nur, wenn ein tatsächliches Anliegen an der gesperrten Straße besteht.

Prüfungstipp

In Prüfungsfragen ist die typische Falle ein Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h: Es darf an Zeichen 260 grundsätzlich vorbeifahren, weil das Zeichen kein allgemeines Verbot für Fahrzeuge aller Art anordnet. Ein S-Pedelec ist dagegen als Kleinkraftrad betroffen.

Wusstest du schon

Zeichen 260 verbindet bildlich die Symbole der Zeichen 251 „Verbot für Kraftwagen“ und 255 „Verbot für Krafträder“. Dadurch lässt sich sein Geltungsbereich direkt aus den beiden abgebildeten Fahrzeugarten ableiten.

Häufige Fragen

Darf ich mit einem Pkw an Zeichen 260 vorbeifahren?

Nein, für Pkw gilt das Verbot. Eine Einfahrt ist nur zulässig, wenn ein Zusatzzeichen eine passende Ausnahme vorsieht.

Darf ich mit einem Fahrrad weiterfahren?

Ja, Zeichen 260 verbietet den Radverkehr nicht. Ein zusätzlich angeordnetes Verbot für den Radverkehr oder eine andere örtliche Regelung ist jedoch zu beachten.

Darf ein Motorrad oder Mofa einfahren?

Nein, das Zeichen erfasst Krafträder, auch mit Beiwagen, sowie Kleinkrafträder und Mofas. Ohne einschlägige Ausnahme durch Zusatzzeichen ist die Einfahrt verboten.

Was bedeutet unter dem Zeichen der Zusatz „Anlieger frei“?

Anlieger dürfen trotz des Zeichens einfahren, wenn sie ein konkretes Ziel oder Anliegen an der gesperrten Straße haben, etwa einen Bewohner besuchen oder ein Grundstück beliefern. Die Straße lediglich als Abkürzung zu benutzen, reicht nicht aus.

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