Verbot für Radverkehr
Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV
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Wenn du das Zeichen siehst
Du darfst ab diesem Zeichen nicht mit einem Fahrrad oder Elektrokleinstfahrzeug, etwa einem E-Scooter, weiterfahren. Steige gegebenenfalls vorher ab und schiebe dein Fahrrad; Zusatzzeichen können Ausnahmen zulassen.
Regeln
- Zeichen 254 verbietet den Radverkehr auf dem gekennzeichneten Verkehrsweg.
- Das Verbot gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV, insbesondere für E-Scooter.
- Ein geschobenes Fahrrad darf vorbeigeführt werden, weil die schiebende Person rechtlich als Fußgänger gilt.
- Für Kraftwagen und Krafträder gilt Zeichen 254 allein nicht; deren Verkehr kann jedoch durch andere Zeichen verboten sein.
- Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ oder zeitliche Angaben können den Geltungsbereich einschränken oder Ausnahmen bestimmen.
Tipps
- Achte auf das Fahrradsymbol im roten Kreis und verwechsle es nicht mit Zeichen 250, das Fahrzeuge aller Art verbietet.
- Suche rechtzeitig nach einer freigegebenen Alternativroute, statt erst unmittelbar vor dem Zeichen auf die Fahrbahn oder den Gehweg auszuweichen.
- Prüfe immer vorhandene Zusatzzeichen, da sie beispielsweise bestimmten Verkehrsarten die Einfahrt erlauben können.
- Wenn du dein Fahrrad schiebst, verhalte dich wie ein Fußgänger und nutze grundsätzlich den Gehweg, soweit einer vorhanden ist.
Häufige Missverständnisse
- Viele Fahrschüler glauben, das Zeichen verbiete nur Fahrräder. Es erfasst ausdrücklich auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter.
- Das Zeichen wird mit „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ verwechselt. Zeichen 254 verbietet allein den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen.
- Manche nehmen an, ein Fahrrad dürfe nicht einmal geschoben werden. Das Schieben ist grundsätzlich erlaubt, solange nicht zusätzlich der Fußgängerverkehr verboten ist.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle zeigt einen E-Scooter vor Zeichen 254. Die richtige Antwort lautet, dass auch der E-Scooter dort nicht weitergefahren werden darf; das Verbot ist nicht auf Fahrräder beschränkt.
Wusstest du schon
Obwohl das Zeichen nur ein Fahrrad zeigt, gilt es nach der StVO ausdrücklich auch für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV. Dazu gehören insbesondere E-Scooter, obwohl sie nicht auf dem Piktogramm abgebildet sind.
Häufige Fragen
Darf ich mein Fahrrad an Zeichen 254 vorbeischieben?
Ja. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger und wird vom Verbot für den Radverkehr nicht erfasst. Ein zusätzliches Verbot für Fußgänger ist jedoch zu beachten.
Gilt Zeichen 254 auch für E-Scooter?
Ja. Das Zeichen verbietet ausdrücklich den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV. Dazu zählen insbesondere E-Scooter mit entsprechender Betriebserlaubnis.
Darf ich mit einem normalen Pedelec weiterfahren?
Nein. Ein übliches Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h wird verkehrsrechtlich als Fahrrad behandelt. Deshalb gilt Zeichen 254 auch für dessen Fahrer.
Darf ein Pkw an Zeichen 254 vorbeifahren?
Zeichen 254 allein verbietet die Durchfahrt mit einem Pkw nicht. Andere Verkehrszeichen, Zusatzzeichen oder örtliche Regelungen können die Einfahrt dennoch beschränken.
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