Zeichen 270.1 Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

Verbotszeichen Zeichen 270.1

Die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug innerhalb einer so gekennzeichneten Zone ist verboten. 2. § 1 Absatz 2 sowie § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, bleiben unberührt. Die Ausnahmen können im Einzelfall oder allgemein durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung zugelassen sein. 3. Von dem Verbot der Verkehrsteilnahme sind zudem Kraftfahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen ausgenommen. Erläuterung Die Umweltzone ist zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen in einem Luftreinhalteplan oder einem Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgesetzt und auf Grund des § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angeordnet. Die Kennzeichnung der Umweltzone erfolgt auf Grund von § 45 Absatz 1f.

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Wenn du das Zeichen siehst

Prüfe vor der Einfahrt, ob dein Kraftfahrzeug die auf dem Zusatzzeichen geforderte Umweltplakette trägt oder unter eine zugelassene Ausnahme fällt. Ist das nicht der Fall, darfst du nicht in die Umweltzone einfahren und musst eine andere Strecke wählen. Das Verbot gilt innerhalb der gesamten Zone bis zum Zeichen 270.2 „Ende einer Umweltzone“.

Regeln

  • Das Zeichen 270.1 kennzeichnet den Beginn einer Umweltzone; das Verkehrsverbot gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge innerhalb der gesamten Zone.
  • Ein Zusatzzeichen zeigt regelmäßig, mit welcher Umweltplakette die Zone befahren werden darf; in den meisten Umweltzonen ist eine grüne Plakette erforderlich.
  • Die Plakette muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein und das eingetragene Kennzeichen muss zum Fahrzeugkennzeichen passen.
  • Ausnahmen können sich aus der Kennzeichnungsverordnung, einem Zusatzzeichen, einer Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Einzelausnahme ergeben.
  • Das Zonenverbot endet erst am Zeichen 270.2 oder beim Verlassen des gekennzeichneten Gebiets, nicht bereits an der nächsten Kreuzung.

Tipps

  • Achte beim Einfahren besonders auf das Zusatzzeichen unter dem Zonenschild, weil es die zugelassenen Plaketten oder weitere Ausnahmen nennt.
  • Kontrolliere nach einem Kennzeichenwechsel, ob auch die Umweltplakette erneuert wurde.
  • Plane bei fehlender oder unpassender Plakette rechtzeitig eine Umfahrung; auch eine kurze Durchfahrt durch die Zone ist verboten.
  • Verlasse dich bei Elektrofahrzeugen nicht allein auf das E-Kennzeichen, sondern prüfe, ob eine Umweltplakette oder eine örtliche Ausnahme erforderlich ist.

Häufige Missverständnisse

  • !Das Zeichen wird mit Zeichen 260 verwechselt. Zeichen 270.1 beginnt jedoch eine flächenhafte Umweltzone und verbietet nicht pauschal jede Fahrt aller Kraftfahrzeugarten unabhängig von Ausnahmen und Plaketten.
  • !Viele Fahrschüler glauben, das Verbot ende an der nächsten Kreuzung. Als Zonenregelung gilt es aber bis zum Zeichen 270.2 beziehungsweise bis zum Verlassen der Zone.
  • !Eine grüne Plakette wird mit einer allgemeinen Einfahrterlaubnis verwechselt. Maßgeblich sind stets das konkrete Zusatzzeichen und mögliche örtliche Regelungen.

Prüfungstipp

In Prüfungsfragen ist häufig entscheidend, dass Zeichen 270.1 eine Zone beginnt: Das Verbot gilt nicht nur für die Straße direkt hinter dem Schild und endet nicht an einer Kreuzung. Prüfe außerdem immer das abgebildete Zusatzzeichen, weil es festlegt, welche Umweltplakette zur Einfahrt berechtigt.

Wusstest du schon

Die ersten deutschen Umweltzonen wurden am 1. Januar 2008 unter anderem in Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Sie beruhen auf Luftreinhalteplänen und sollen die Belastung durch Luftschadstoffe verringern.

Häufige Fragen

Darf ich ohne Umweltplakette nur kurz durch die Zone fahren?

Nein. Auch eine kurze Durchfahrt ist grundsätzlich verboten, wenn keine passende Plakette oder anerkannte Ausnahme vorliegt.

Braucht ein ausländisches Fahrzeug ebenfalls eine Umweltplakette?

Ja, die Umweltzonenregelung gilt grundsätzlich auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Soweit keine Ausnahme besteht, muss vor der Einfahrt die erforderliche deutsche Umweltplakette vorhanden sein.

Benötigt ein Elektroauto automatisch keine Umweltplakette?

Nein. Das E-Kennzeichen ersetzt die Umweltplakette grundsätzlich nicht; auch ein Elektroauto benötigt regelmäßig eine grüne Plakette, sofern keine besondere Ausnahme gilt.

Gilt das Verbot auch für Motorräder?

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind nach der Kennzeichnungsverordnung grundsätzlich von den Umweltzonen-Beschränkungen ausgenommen. Sie benötigen daher regelmäßig keine Umweltplakette.

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