Zeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Verbotszeichen Zeichen 281.1

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Wenn du das Zeichen siehst

Ab diesem Zeichen endet das besondere Verbot, mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug oder einem Kraftrad mit Beiwagen einspurige Fahrzeuge zu überholen. Du darfst jedoch nur überholen, wenn die allgemeinen Überholregeln, ausreichende Sicht und der erforderliche Seitenabstand eingehalten werden.

Regeln

  • Zeichen 281.1 beendet ausschließlich das zuvor durch Zeichen 277.1 angeordnete Überholverbot.
  • Das Zeichen verpflichtet nicht zum Überholen, sondern hebt nur dieses besondere Verbot auf.
  • Beim Überholen von Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen sind innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand einzuhalten.
  • Andere Überholverbote, Fahrbahnmarkierungen oder Verbote durch die allgemeine Verkehrslage bleiben weiterhin wirksam.

Tipps

  • Prüfe nach dem Zeichen zuerst Gegenverkehr, Sichtweite und Fahrbahnbreite, bevor du ein einspuriges Fahrzeug überholst.
  • Beginne den Überholvorgang nicht allein deshalb sofort, weil das Verbot beendet ist.
  • Achte besonders darauf, ob der vorgeschriebene Seitenabstand zu Radfahrenden trotz Gegenverkehr eingehalten werden kann.
  • Rechne damit, dass Fahrräder oder Krafträder wegen Hindernissen, Wind oder Fahrbahnschäden seitlich ausschwenken können.

Häufige Missverständnisse

  • !Das Zeichen wird mit einem allgemeinen Ende sämtlicher Überholverbote verwechselt. Es beendet aber nur das Verbot nach Zeichen 277.1.
  • !Manche Fahrschüler halten es für ein Verkehrs- oder Einfahrtsverbot wie Zeichen 250 oder 260. Tatsächlich wird hier ein zuvor geltendes Überholverbot aufgehoben.
  • !Das Ende des Verbots wird als Erlaubnis zum sofortigen Überholen verstanden. Unklare Verkehrslage, Gegenverkehr oder zu geringer Seitenabstand können das Überholen weiterhin ausschließen.

Prüfungstipp

Achte in Prüfungsbildern auf die durchgestrichenen Symbole: Zeichen 281.1 beendet nur das Überholverbot gegenüber einspurigen Fahrzeugen; es hebt weder alle Überholverbote noch die vorgeschriebenen Seitenabstände auf.

Wusstest du schon

Zeichen 281.1 gehört zu den 2020 eingeführten Verkehrszeichen und bildet das Gegenstück zu Zeichen 277.1, das insbesondere auf engen oder unübersichtlichen Strecken den Schutz einspuriger Verkehrsteilnehmer verbessert.

Häufige Fragen

Darf ich nach Zeichen 281.1 sofort einen Radfahrer überholen?

Nur wenn die Verkehrslage übersichtlich ist und der gesamte Überholvorgang gefahrlos möglich bleibt. Dabei gelten mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerorts und 2 Meter außerorts.

Für welche Fahrzeuge endet das Verbot?

Es endet für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, die zuvor einspurige Fahrzeuge nicht überholen durften. Für einen Pkw-Fahrer bedeutet das, dass das besondere Verbot ab diesem Punkt nicht mehr gilt.

Hebt Zeichen 281.1 auch ein anderes ausgeschildertes Überholverbot auf?

Nein, es hebt ausschließlich das Verbot nach Zeichen 277.1 auf. Andere Überholverbote und sonstige Verkehrsregelungen gelten unabhängig davon weiter.

Was ist der Unterschied zu Zeichen 281?

Zeichen 281 beendet das besondere Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Zeichen 281.1 beendet dagegen das Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

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