Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
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Wenn du das Zeichen siehst
Führst du ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder eine Zugmaschine, darfst du ab dem Zeichen keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge und keine Krafträder mit Beiwagen überholen. Mit einem Personenkraftwagen oder Kraftomnibus bist du von diesem Verbot ausgenommen.
Regeln
- Das Verbot gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger sowie für Zugmaschinen.
- Betroffene Fahrzeuge dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht überholen.
- Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausdrücklich ausgenommen, auch wenn ihre zulässige Gesamtmasse über 3,5 t liegt.
- Eine zulässige Gesamtmasse von genau 3,5 t reicht für das gewichtsabhängige Verbot nicht aus; erfasst sind Fahrzeuge über 3,5 t. Zugmaschinen werden unabhängig davon ausdrücklich genannt.
- Das Verbot endet insbesondere durch Zeichen 281, durch Zeichen 282 oder durch eine andere eindeutige Anordnung.
Tipps
- Beginne kurz vor dem Zeichen keinen Überholvorgang, den du nicht sicher vor seinem Standort abschließen kannst.
- Prüfe die zulässige Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren; die aktuelle Beladung ist nicht das entscheidende Kriterium.
- Verwechsle das Zeichen nicht mit Zeichen 253: Bei Zeichen 277 darfst du weiterfahren, aber als betroffenes Fahrzeug nicht überholen.
- Ein einspuriges Fahrrad oder Kraftrad ohne Beiwagen fällt nicht unter die hier genannten überholten Fahrzeuge; überhole trotzdem nur bei erlaubter Verkehrslage und ausreichendem Seitenabstand.
Häufige Missverständnisse
- Das Zeichen wird als allgemeines Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen verstanden. Tatsächlich verbietet es nur bestimmte Überholvorgänge.
- Fahrschüler glauben, jedes Fahrzeug über 3,5 t sei betroffen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind jedoch ausdrücklich ausgenommen.
- Oft wird das tatsächliche Gewicht betrachtet. Maßgeblich ist grundsätzlich die zulässige Gesamtmasse, nicht die momentane Beladung.
Prüfungstipp
Achte in Prüfungsfragen auf den Unterschied zwischen Zeichen 277 und Zeichen 253: Das Lastkraftwagen-Symbol bedeutet bei Zeichen 277 ein Überholverbot, bei Zeichen 253 dagegen ein Verkehrsverbot. Eine weitere typische Falle ist die Ausnahme für Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Wusstest du schon
Zeichen 277 wird häufig auf Autobahnabschnitten mit Steigungen oder dichtem Schwerverkehr eingesetzt, um sogenannte Elefantenrennen und dadurch entstehende Verkehrsbehinderungen zu vermeiden.
Häufige Fragen
Darf ich mit einem normalen Pkw nach diesem Zeichen überholen?
Ja, Personenkraftwagen sind von Zeichen 277 ausdrücklich ausgenommen. Andere Überholverbote und die allgemeinen Voraussetzungen für ein sicheres Überholen gelten weiterhin.
Darf ein betroffener Lkw ein Fahrrad überholen?
Das spezielle Verbot des Zeichens 277 erfasst als überholte Fahrzeuge mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, nicht aber Fahrräder. Ein Fahrrad darf daher grundsätzlich überholt werden, wenn dies sonst erlaubt ist und der vorgeschriebene Seitenabstand eingehalten werden kann.
Gilt das Zeichen für einen Lkw mit genau 3,5 t zulässiger Gesamtmasse?
Nein, die Gewichtsgrenze lautet über 3,5 t. Bei genau 3,5 t greift das gewichtsabhängige Verbot nicht, sofern es sich nicht um eine ausdrücklich erfasste Zugmaschine handelt.
Was ist der Unterschied zu Zeichen 253?
Zeichen 253 verbietet den betroffenen Kraftfahrzeugen die Einfahrt beziehungsweise Weiterfahrt auf der gekennzeichneten Strecke. Zeichen 277 erlaubt ihnen die Fahrt, untersagt aber das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und von Krafträdern mit Beiwagen.
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